Wichtiger Hinweis zur Führerscheineintragung
Bitte beachten, dass Du mit der von uns nach erfolgreicher Ausbildung ausgestellten Bescheinigung noch nicht fahrberechtigt bist. Die B196-Erweiterung muss zunächst von der zuständigen Führerscheinstelle in den Führerschein eingetragen werden.
Hierfür ist ein persönlicher Termin bei der Führerscheinstelle erforderlich. Mitzubringen sind:
- ein biometrisches Passbild
- die Bescheinigung der Fahrschule
Kosten: ca. 30,- Euro
Bearbeitungsdauer: ca. 6–8 Wochen
Gegen einen Aufpreis von ca. 12,- Euro kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden, sodass Du sofort fahrberechtigt bist. Bei Wohnort im Rheingau-Taunus-Kreis ist die Führerscheinstelle Bad Schwalbach zuständig. Der Termin muss online vereinbart werden. Bitte beachte, dass die Terminvergabe in Bad Schwalbach häufig sehr eingeschränkt ist (teilweise keine verfügbaren Termine, Vorlaufzeiten von 3–6 Wochen). Daher empfehlen wir dringend, bereits frühzeitig und regelmäßig nach freien Terminen zu schauen und sich nicht erst nach Ausstellung der Bescheinigung darum zu kümmern.
Terminbuchung für Bad Schwalbach
Bitte wählen: „Beantragung einer Ersterteilung/Erweiterung“