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B196-Erweiterung


Beratung für B196-Erweiterung

B196 | ERWEITERUNG SCHLÜSSELZAHL 196 FÜR DIE FÜHRERSCHEINKLASSE B

Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle, die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungsstunden à 45 Minuten die Erweiterung mit der Schlüsselzahl 196 bekommen.

Was darf man mit der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren?

  • Krafträder mit Hubraum von bis zu 125 cm³, auch mit Beiwagen
  • Motorleistung bis zu 11 kW, Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW / kg

Voraussetzungen für B196

  • Mindestalter 25 Jahre
  • 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins Klasse B
  • Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

Ausbildung für B196

  • Theorie:
    4 x Motorrad-Theorieunterricht, jeweils 90 Minuten
  • Praxis:
    5 x Motorradfahrstunde, jeweils 90 Minuten
  • Prüfung:
    Keine Theorie- oder Praxisprüfung

Eintrag im Führerschein

Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen. Nach erfolgreicher Absolvierung der Schulung erhältst Du von uns eine Bescheinigung. Mit dieser und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

Wichtige Information

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben. Dadurch ist mit dieser Berechtigung zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV nicht möglich. Eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder ein vereinfachter Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist ebenfalls nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

Klasse AM


Beratung für Klasse AM

Mindestalter?

  • 15 Jahre

Was darf ich fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, zum Beispiel Mokick oder Moped, mit max. 50 cm³, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und max. 4 kW Leistung
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 4 kW Leistung, max. 270 kg Leermasse und max. 2 Sitzplätzen
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, max. 425 kg Leermasse, max. 2 Sitzplätzen, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

Welche Klassen sind eingeschlossen?

Keine

Was muss ich erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    Sehtest, biometrische Passbilder und Erste-Hilfe-Kurs
  • 2. Schritt:
    Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Hierzu benötigst Du die oben genannten Dokumente, den Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, Deinen Personalausweis und 43,40 €.

Was muss meine Führerscheinausbildung beinhalten

Theoretische Ausbildung, je 90 Min.:

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6
Klassenspezifisch 4 2
Gesamt 16 8

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung, keine Sonderfahrten

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrags ca. 10 Wochen

Klasse A


Beratung für Klasse A

Mindestalter?

  • 24 Jahre bei direktem Zugang
  • 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Was darf ich fahren?

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW sowie dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Welche Klassen sind eingeschlossen?

  • A2, Krafträder bis 35 kW
  • A1, Leichtkrafträder bis 125 cm³
  • AM, Roller bis 50 ccm und max. 45 km/h

Was muss ich erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    Sehtest, biometrische Passbilder und Erste-Hilfe-Kurs, optional bei Aufstieg
  • 2. Schritt:
    Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Hierzu benötigst Du die oben genannten Dokumente, den Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, Deinen Personalausweis und 43,40 Euro.

Was muss meine Führerscheinausbildung beinhalten?

Theoretische Ausbildung, je 90 Min.:

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6*
Klassenspezifisch 4 4*
Gesamt 16 10

Praktische Ausbildung, Mindestumfang der Sonderfahrten:

Ohne Vorbesitz A1 oder A2
Landstraße 5 3*
Autobahn 4 2*
Nachtfahrt 3 1*
Gesamt 12 6*

*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrags ca. 10 Wochen

Klasse A1


Beratung für Klasse A1

Mindestalter?

  • 16 Jahre

Was darf ich fahren?

  • Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von maximal 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

*Beispiel: Die Maschine hat 11 kW und wiegt 110 kg. Daraus ergibt sich 11 kW : 110 kg = 0,1 kW/kg.

Welche Klasse ist eingeschlossen?
AM, Roller bis 50 ccm und max. 45 km/h

Was muss ich erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    Sehtest, biometrische Passbilder und Erste-Hilfe-Kurs
  • 2. Schritt:
    Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Hierzu benötigst Du die oben genannten Dokumente, den Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, Deinen Personalausweis und 43,40 €.

Was muss meine Führerscheinausbildung beinhalten?

Theoretische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6
Klassenspezifisch 4 4
Gesamt 16 10

Praktische Ausbildung, Mindestumfang der Sonderfahrten:

Einheiten
Landstraße 5
Autobahn 4
Nachtfahrt 3
Gesamt 12

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrags ca. 10 Wochen

Klasse A2


Beratung für Klasse A2

Mindestalter?

18 Jahre

Was darf ich fahren?

Krafträder, auch mit Beiwagen:

  • mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
  • mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

*Beispiel: Die Maschine hat 35 kW und wiegt 175 kg. Daraus ergibt sich 35 kW : 175 kg = 0,2 kW/kg.

Welche Klassen sind eingeschlossen?

  • A1, Leichtkrafträder bis 125 cm³
  • AM, Roller bis 50 ccm und max. 45 km/h

Was muss ich erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    Sehtest, biometrische Passbilder und Erste-Hilfe-Kurs, optional bei Aufstieg
  • 2. Schritt:
    Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Hierzu benötigst Du die oben genannten Dokumente, den Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, Deinen Personalausweis und 43,40 €.

Was muss meine Führerscheinausbildung beinhalten

Theoretische Ausbildung, je 90 Min.:

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6*
Klassenspezifisch 4 4*
Gesamt 16 10*

Praktische Ausbildung, Mindestumfang der Sonderfahrten:

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz A1
Landstraße 5 3
Autobahn 4 2*
Nachtfahrt 3 1*
Gesamt 12 6*

*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrags ca. 10 Wochen