Preise

Der Führerschein ist Dein Ticket, die Straßen dieser Welt motorisiert auf eigene Faust zu erkunden. Aber was kostet Dich der Spaß eigentlich?

Die Kosten für die Führerscheinausbildung sind von vielen Faktoren abhängig, darunter Deine gewünschte Ausbildungsklasse und die Anzahl der auf dem Weg zur Prüfung absolvierten Fahrstunden. Was es Dich ganz konkret kostet, den
Führerschein bei uns zu machen, hängt deshalb maßgeblich von Deinen ganz persönlichen Bedürfnissen ab.

Meldet Euch am besten bei uns zu einem persönlichen Beratungsgespräch und wir stellen Dir unsere verschiedenen Tarife vor und beraten Dich ausführlich und kostenlos zu der passenden Ausbildungsform und informieren Dich über geeignete Finanzierungsmöglichkeiten.

preise

Ausbildungsklassen

Klassen

Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich?

Damit Du später garantiert die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.

B197 - Neu seit 1.4.2021

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Seit 01.04.2021 gibt es einen neuen „Führerschein“. B197 heißt er und ist eigentlich kein Führerschein, sondern eine Schlüsselzahl.

 

Vor dem 01.04.2021:

Bis zu diesem Datum mussten Fahrschüler sich bei der Ausbildung für Automatik- oder Schaltwagen entscheiden.
Wenn man seinen Führerschein und damit auch die Prüfung auf Automatik gemacht hat, durfte man auch nur Automatik fahren.

 

Seit dem 01.04.2021:

Im Zuge der Elektromobilität hat die Regierung umgedacht.Der Fahrschüler wird während der Führerscheinausbildung auf Schaltwagen UND Automatik ausgebildet, legt seine Prüfung aber auf einem Automatikwagen ab, und darf anschließend natürlich auch beides fahren.

Möglich wird das über eine in die Fahrausbildung integrierte Schulung in der Fahrschule. Wenn der Führerscheinbewerber mindestens 10 seiner Fahrstunden mit Schaltung gefahren ist, bekommt er einen Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 und darf damit nicht nur Automatik, sondern auch Schaltwagen fahren.

Klasse B

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Mindestalter? 18 Jahre

 

Was darf ich fahren?

  • Kraftfahrzeuge – (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A ) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
  • Auch dreirädrige KfZ (im Inland) bis 15kW; über 15kW Motorleistung nur, soweit der FE-Inhaber mind. 21 Jahre alt ist

 

Welche Klassen sind eingeschlossen?

  • AM   (Roller bis 50 ccm und max.45km/h)
  • L      (Zugmaschinen LaFo max.40 km/h; m.Anhänger max.25 km/h)

 

Was muss ICH erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    • Sehtest
    • Biometrische Passbilder
    • 1. Hilfe Kurs
  • 2. Schritt:
    • Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen
      (hierzu o.g. Dokumente sowie Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, sowie einen Personalausweis und  43,40€ mitnehmen)

 

Was MUSS meine Führerscheinausbildung beinhalten:

  • 12×90 Min. Theoretischer Unterricht Grundstoff
  • 2×90 Min. Theoretischer Unterricht Klassenspezifisch
  • ????????  Übungsstunden zum Durchlaufen der Grund-/Aufbau-/Leistungsstufe
  • 12×45 Min. Sonderfahrten (5xLandstraße/4xAutobahn/3xNachfahrt
  • 1 Erfolgreiche theoretische Prüfung
  • 1 Erfolgreiche Praktische Prüfung

 

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor dem 18. Geburtstag
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrages ca. 4-6 Wochen

Klasse B196

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B196 | ERWEITERUNG SCHLÜSSELZAHL 196 FÜR DIE FÜHRERSCHEINKLASSE B

Autofahrerinnen und Autofahrern wird durch die kürzliche Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung der Zugang zu Leichtkrafträdern der Klasse A1 ermöglicht. Alle die fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sind und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben, können durch insgesamt 18 Ausbildungsstunden à 45 Minuten die Erweiterung (Schlüsselzahl 196) bekommen.

 

Was darf man mit der neuen Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 fahren
Krafträdern mit Hubraum von bis zu 125 cm³ (auch mit Beiwagen)
Motorleistung bis zu 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht nicht größer als 0,1 kW/kg)

 

Voraussetzung für B196
Mindestalter 25 Jahre
5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins (Klasse B)
Theoretische und praktische Ausbildung in der Fahrschule

 

Ausbildung für B196 (gesetzliche Voraussetzungen)
Theorie: 4x Motorrad-Theorieunterricht jeweils 90 Minuten
Praxis: 5x Motorradfahrstunde jeweils 90 Minuten
Prüfung: Keine Theorie- oder Praxisprüfung

 

Eintrag im Führerschein
Im Führerschein wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen (daher weitläufig bekannt als B196). Nach Absolvierung der gesetzlich benötigten Theorie- und Praxiseinheiten erhältst Du einen Ausbildungsnachweis. Mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild kann die Schlüsselzahl 196 bei der Führerscheinstelle eingetragen werden.

 

Wichtige Information
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung z. B. die Erweiterung auf die Klasse A2 (§ 15 Absatz 3 FeV) nicht möglich ist. Das heißt eine verkürzte Ausbildung bei Erweiterung von A1 zu A oder einen vereinfachten Aufstieg wie von A1 zu A2 und von A2 zu A ist nicht möglich. Außerdem gilt die Fahrerlaubniserweiterung B196 nur innerhalb Deutschlands.

Klasse B96

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Mindestalter?

18 Jahre (auch BF17)

 

Vorbesitz?

Kl. B

 

Was darf ich fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

 

Wie läuft die „Ausbilung“ ab?

Die Fahrerschulung findet an 1 Tag und zwar in 3 Abschnitten statt

  • Theoretische Schulung (2,5 Std.)
    Mit den Themen: Straßenverkehrsvorschriften, Andere Verkehrsteilnehmer, Allgemeine Vorschriften, Fahrzeugdynamik, Sicherheitskriterien, Zugfahrzeuge und Anhänger, Richtiges Beladen und Sicherheitszubehör. Lehrbuch und Lehrmaterialien sind im Preis inbegriffen.
  • Praktische Schulung auf einem Platz oder Gelände (3,5 Std.)
    Die Schulung wird entweder einzeln oder in der Gruppe mit 3-4 Teilnehmern durchgeführt. Zu den Inhalten zählt: An- und Abkuppeln, Rangieren, Wenden, Gefahrenbremsung, Bremsen im Gefälle etc.
  • Praktische Fahrstunde im Realverkehr (1Std.)
    Es wird in der Stadt und auf Landstraßen gefahren. Beginn ist jeweils um 9.30Uhr und Ende des Kurses zwischen 16.30Uhr  und 17.30 Uhr.

Nach Abschluss der Fahrerschulung erhältst Du eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss mit einem biometrischen Passfoto bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.

Du bekommt einen neuen Kartenführerschein mit Eintrag B96.

Klasse BE

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Mindestalter?

18 Jahre (auch BF17)

 

Vorbesitz?

Klasse B

 

Was darf ich fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

 

Was muss ICH erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    • Sehtest
    • Biometrische Passbilder

2. Schritt:

  • Führerschein-Erweiterung bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen
    (hierzu o.g. Dokumente sowie Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, sowie einen Personalausweis und  43,40€ mitnehmen)

 

Was MUSS meine Führerscheinaus-Bildung beinhalten:

  • ca. 6×45 Min. Übungsstunden á 45Min. (Verbinden & Trennen, Gefahrbremsung, Einparken, Rückwärtsfahren, Fahren durch die Stadt)
  • 5×45 Min. Sonderfahrten (3xLandstraße/1xAutobahn/1xNachfahrt)
  • 1 Erfolgreiche Praktische Prüfung

 

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrages ca. 4-6 Woche
  • Sollte Kl. BE in Kombination mit Kl. B erworben werden, erhöhen sich die Sonderfahrten auf 12 Stück (5xLandstraße / 4xAutobahn / 3xNachtfahrt)

Klasse BF17

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Mindestalter?

17

 

Papiere

  • 1 x Beiblat pro Begleiter
  • 1 x Antrag  Bf 17

 

Begleiter

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • müssen 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis B sein
  • dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
  • dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein

 

Ausbildung und Prüfung

Der Bewerber kann mit Ausbildung in der Klasse B und BE beginnen, wenn er mindestens 16 ½ Jahre alt ist

Er absolviert die Ausbildung entsprechend den Vorschriften der FahrschAusbO und legt danach die Fahrerlaubnisprüfung ab ( Theorie frühestens 3 Monate und die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem Erreichen des 17. Geburtstags ). An der Ausbildung ändert sich gegenüber dem 18-jährigen also nichts!

 

Prüfungsbescheinigung

  • nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber- sofern das Mindestalter erreicht ist- eine Prüfungsbescheinigung
  • die Prüfungsbescheinigung gilt, in Deutschland und Österreich ,  bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres
  • der Kartenführerschein wird ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erteilt
  • mit der Erteilung der  Prüfbescheinigung BF 17  beginnt für den Bewerber die 2-jährige Probezeit

 

Eingeschlossene Klassen

  • Die erworbene Fahrerlaubnis B schließt die Klassen M, L und S ein.
    Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden

Klasse A

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Mindestalter?

a) 24 Jahre bei direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15kW
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

 

Was darf ich fahren?

  • Krafträder  (auch mit Beiwagenmit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von mehr als 45 km/h
  • Dreirädrige KfZ mit einer Leistung von mehr als 15kW und dreirädrige KfZ mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Welche Klassen sind eingeschlossen?

  • A2    (Krafträder bis 35 kW)
  • A1     (Leichtkrafträder bis 125 cm³)
  • AM   (Roller bis 50 ccm und max.45km/h)

 

Was muss ICH erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    • Sehtest
    • Biometrische Passbilder
    • 1. Hilfe Kurs  (optional bei Aufstieg)
  • 2. Schritt:
    • Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen
      (hierzu o.g. Dokumente sowie Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, sowie einen Personalausweis und 43,40€ mitnehmen)

 

Was MUSS meine Führerscheinausbildung beinhalten:

Theoretische Ausbildung (je 90 Min.):

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6*
Klassenspezifisch 4 4*
Gesamt 16 10

 

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

Ohne Vorbesitz A1 oder A2
Landstraße 5 3*
Autobahn 4 2*
Nachtfahrt 3 1*
Gesamt 12 6*

*Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

 

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrages ca. 10 Wochen

Klasse A1

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Mindestalter? 16 Jahre

 

Was darf ich fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg* nicht übersteigt
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

* Bsp.:   Die Maschine hat 11 kW und wiegt 110 kg>  11 kW : 110 kg = 0,1 kW/kg

Welche Klassen sind eingeschlossen?

  • AM (Roller bis 50 ccm und max.45km/h)

 

Was muss ICH erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    • Sehtest
    • Biometrische Passbilder
    • 1. Hilfe Kurs  
  • 2. Schritt:
    • Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen
      (hierzu o.g. Dokumente sowie Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, sowie einen Personalausweis und 43,40€ mitnehmen)

 

Was MUSS meine Führerscheinausbildung beinhalten:

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6
Klassenspezifisch 4 4
Gesamt 16 10

 

Praktische Ausbildung (Mindestumfang der Sonderfahrten):

Ohne Vorbesitz A1 oder A2
Grundstoff 5
Klassenspezifisch 4
Klassenspezifisch 3
Gesamt 12

 

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrages ca. 10 Wochen

Klasse A2

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Mindestalter? 18 Jahre

 

Was darf ich fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen
a) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg*, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
* Bsp.: Die Maschine hat 35 kW und wiegt 175 kg ->  35 kW : 175 kg = 0,2 kW/kg

Welche Klassen sind eingeschlossen?

  • A1 (Leichtkrafträder bis 125 cm³)
  • AM (Roller bis 50 ccm und max.45km/h)

 

 Was muss ICH erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    • Sehtest
    • Biometrische Passbilder
    • 1. Hilfe Kurs  (optional bei Aufstieg
  •  2. Schritt
    • Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen
      (hierzu o.g. Dokumente sowie Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, sowie einen Personalausweis und 43,40€ mitnehmen)

 

Was MUSS meine Führerscheinausbildung beinhalten?

Theoretische Ausbildung (je 90 Min.):

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6*
Klassenspezifisch 4 4*
Gesamt 16 10*

 

Praktische Ausbildung:

Ohne Vorbesitz A1 oder A2
Landstraße 5 3*
Autobahn 4 2*
Nachtfahrt 3 1*
Gesamt 12 6*

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

 

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrages ca. 10 Wochen

Klasse AM

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Mindestalter? 15 Jahre

 

Was darf ich fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), max. 50 cm³, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung
  • Dreirädrige Kleinkrafträder, max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 4 kW Leistung, max. 270kg Leermasse, max. 2 Sitzplätze
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, max 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor, max. 500 cm³ bei Selbstzündungsmotor, max. 45 km/h bbH, max. 425kg Leermasse, max. 2 Sitzplätze, max. 6 kW Leistung und max. 4 kW Leistung bei Straßen-Quads

 

Welche Klassen sind eingeschlossen?

Keine

 

Was muss ICH erledigen/besorgen?

  • 1. Schritt:
    • Sehtest
    • Biometrische Passbilder
    • 1. Hilfe Kurs  
  • 2. Schritt:
    • Führerschein bei der zuständigen Führerscheinstelle beantragen
      (hierzu o.g. Dokumente sowie Führerscheinantrag von Deiner Fahrschule, sowie einen Personalausweis und 43,40€ mitnehmen)

 

Was MUSS meine Führerscheinausbildung beinhalten:

Theoretische Ausbldung (je 90 Min.):

Ohne Vorbesitz Mit Vorbesitz
Grundstoff 12 6
Klassenspezifisch 4 2
Gesamt 16 8

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung – keine Sonderfahrten ​​​​​​

 

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Praktische Prüfung frühestens 1 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Bearbeitungszeit des Führerscheinantrages ca. 10 Wochen

Mofa

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Mindestalter? 15 Jahre

 

Was darf ich fahren?

  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, bbH max. 25 km/h, mit besonderem Sitz für Kinder unter 7 Jahre
  • Zweirädrige Kfz der Kl. L1e-B (2-rädriges Kleinkraftrad) und dreirädrige Kfz der Kl. L2e-P (Dreirädriges Kleinkraftrad für Personenbeförderung) und L2e-U (Dreirädriges Kleinkraftrad für Güterbeförderung), bbH max. 25 km/h
  • Zugmaschinen die für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jew. bbH max. 6 km/h, sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
  • Motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kfz mit Elektroantrieb), Leermasse max. 300kg einschl. Batterie, zGM max. 500kg, bbH max. 15 km/h, Breite max. 110cm

 

Was muss ICH erledigen/besorgen?

  • Biometrisches Passbild

 

Was MUSS meine Führerscheinausbildung beinhalten?

  • Theoretische Ausbildung: 6x 90 Minuten Grundunterricht
  • Praktische Ausbildung: 1x 90 Minuten (bei Einzelunterricht)
    oder 2×90 Minuten (bei Gruppenausbildung)​​​​​

 

Was muss ich sonst noch wissen?

  • Anmeldung frühestens mit 14,5 Jahren
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

ausbildungsklassen